Freiwillige Spende

Die Musikkapelle Auer zählt mit ihrem Gründungsjahr 1801 zu den ältesten Kapellen Südtirols und ist seither ein Bestandteil der Aurer Dorfgemeinschaft. Unsere Tätigkeit umfasst Saalkonzerte und Abendkonzerte im Freien, sowie die musikalische Umrahmung verschiedener kirchlicher Feiern und die Mitgestaltung von Festen und Veranstaltungen. Ein großes Anliegen ist uns die Jugendarbeit. Seit dem Jahr 2013 hat die Musikkapelle Auer eine eigene Jugendkapelle.

Finanziert wird die Tätigkeit der Musikkapelle Auer zum größten Teil durch die Spenden der Bevölkerung. Der Ankauf und die Instandhaltung von Noten, Instrumenten und Trachten, sowie die Weiterbildung der Jugend sind mit Kosten verbunden. Eure Hilfe ermöglicht es uns, den Verein aufrecht zu erhalten und dadurch immereinen wertvollen Beitrag zum Dorflebenleisten zu können.

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Die Musikkapelle Auer ist im Verzeichnis der ehrenamtlichen Vereine der Provinz Bozen eingetragen, und hat somit den Status einer ONLUS-Organisation. Dies bedeutet, dass Spenden von der Steuer abgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Spende mittels Banküberweisung getätigt wird.

Die Bankverbindung der MK Auer ist folgende:

IBAN Raiffeisenkasse Unterland:

IT 30 L 08114 58670 000306002510

Fünf Promille – Onlus Verein

Die Agentur für Einnahmen bietet auch jedes Jahr allen steuerpflichtigen Bürgern die Möglichkeit, 5 Promille Ihrer Einkommensteuer einem gemeinnützigen Verein abzutreten. Mit Ihrer Unterschrift und ohne irgendeine Mehrbelastung können Sie deshalb dazu beitragen, dass ein Teil Ihrer Steuerschuld (welche ansonsten an den Staat geht) wieder in die Gemeinde zurückfließt – noch dazu für einen guten Zweck! So können Sie die Musikkapelle Auer jährlich allein mit Ihrer Unterschrift auf der Steuererklärung finanziell unterstützen.

5-promille-mk-auer1

5-promille-mk-auer1

Die 5 Promille- Zuweisung auf dem Mod. CUD, Mod. 730 und Mod. UNICO erfolgt durch die Angabe unserer Steuernummer 80017150212 und Ihrer Unterschrift in den entsprechenden Feldern (siehe Bild oben). Falls Sie keine Steuererklärung verfassen, erfolgt die Zweckbestimmung durch die kostenlose Abgabe einer Kopie des Vordruckes CUD (welchen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder INPS erhalten) bei Ihrer Bank oder Post. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater oder direkt bei der Bank und Post.

Ihre Hilfe ermöglicht es uns in der Kapelle laufende Kosten zu erhalten und dadurch immer einen wertvollen Beitrag zum Dorfleben leisten zu können. Der Ankauf und die Instandhaltung von Noten, Instrumenten und vor allem Trachten, sowie die Weiterbildung der MusikantInnen können Sie damit indirekt unseren Musikanten zukommen lassen.

ACHTUNG: Wenn keine Steuernummer angegeben wird, können die 5 Promille nicht der Musikkapelle zugeordnet werden! Mit der Zuweisung der 5‰ an die MK Auer kommen für Sie absolut keine Kosten zu, im Gegenteil, sie helfen im eigenen Dorf!

DANKE für Ihre Unterstützung!